Wer bei fehlerhafter KI-Nutzung haftbar ist
6. Februar 2026, 09:38 Uhr
Geschehen im Arbeitsleben Fehler im Zuge der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, haftet primär der Arbeitgeber, da ihn laut § 278 BGB die Organisations- und Sorgfaltspflicht trifft. Nutzen Mitarbeiter KI eigenmächtig, tragen sie selbst die Verantwortung für Prüfung und Datenschutz. Laut ist der Arbeitgeber verpflichtet, sein Personal im Umgang mit KI zu schulen, letzteres ist essenziell für Haftungsfragen.
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