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19. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Darf der neue Arbeitgeber beim alten Auskünfte einholen?

Wichtig ist, ob man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt. Dann darf das "neue" Unternehmen keine Erkundigungen beim bestehenden Arbeitgeber einholen. Wenn man bereits gekündigt hat, darf der potenzielle neue Arbeitgeber nur das hinterfragen, was im Arbeitszeugnis steht und relevant für die Besetzung der Stelle ist. Karrierebibel

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