Hitze ist kein Grund für Reiserücktritt oder -abbruch
Wegen Hitze allein haben Pauschalurlaubern kein Recht, eine Rückerstattung des Reisepreises zu fordern und eine Reise abzubrechen oder nicht anzutreten, weiß Jurist Paul Degott. Denn nur, wenn dem Veranstalter Mängel nachgewiesen werden können, ist er in der Pflicht. Zum Beispiel, wenn im Hotel die Klimaanlage nicht funktioniert. "Da sind wir schon massiv im Gewährleistungsbereich", sagt Degott. Bei Reiserücktrittsversicherungen zählen nur plötzliche, schwere Erkrankungen. FNP