Kein generelles Recht auf Vergessen im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Google nicht verpflichtet ist, negative, aber wahre Berichte über Personen nach wenigen Jahren aus den Suchergebnissen zu löschen. Das Informationsrecht der Öffentlichkeit sei höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. FAZ