"Kölner Dom" kann nicht als Marke geschützt werden
Einen Antrag der Hohen Domkirche zu Köln, den Begriff "Kölner Dom" als Marke schützen und eintragen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof abgelehnt. Einen ersten Versuch hatte die Domkirche als Eigentümerin des Bauwerks 2018 unternommen, aber auch das Patentamt verweigerte einen Eintrag. Eine Folgeklage beim Bundespatentgericht scheiterte ebenfalls. Laut Bundesgerichtshof sei die Begrifflichkeit eine Themenangabe und kein Herkunftsnachweis, worauf es bei einer Marke aber ankomme. Tagesschau