Unternehmen haften für falsche Antworten ihrer KI-Bots
Das Oberlandesgericht Hamm macht Unternehmen für die Aussagen ihrer KI-Chatbots haftbar. Betreiber müssen technische Schutzmaßnahmen vor dem Einsatz künstlicher Intelligenz einrichten und die Systeme laufend überwachen, so die Richter. Das Gericht sieht KI rechtlich als Teil des Unternehmens. Weil viele Nutzer computergenerierten Antworten stark vertrauen, könnten Fehler Kauf- und Vertragsentscheidungen beeinflussen. Retail News