Veranstalter dürfen nicht mit Sicherungsscheinen werben:
Veranstalter dürfen nicht mit Sicherungsscheinen werben: Für das OLG Frankfurt ist der Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung gegen Insolvenz irreführend. lvz-online.de
Veranstalter dürfen nicht mit Sicherungsscheinen werben: Für das OLG Frankfurt ist der Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung gegen Insolvenz irreführend. lvz-online.de