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7. Oktober 2015 | 16:20 Uhr
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Unlautere Werbeaussagen:

Unlautere Werbeaussagen: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, mit Leistungen zu werben, die dem Verbraucher per Gesetz zustehen. Ebenso verboten ist es, vermeintlich günstige Angebote mit Geschäftsaufgabe zu begründen, obwohl das Geschäft weiterhin besteht. Haufe

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