Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei Flugverspätungen stets die ursprünglich geplante Ankunftszeit maßgeblich ist, auch dann wenn die Airline den Flug kurzfristig verschiebt. Im konkreten Fall hatte eine Fluggesellschaft einen Flug von München in die Türkei am Tag zuvor um eine Stunde verlegt und sich bei der fast vierstündigen Verspätung geweigert, 400 Euro pro Person zu zahlen. Der EuGH stellte klar: Solche Änderungen dürfen keine Entschädigungspflicht umgehen. Tagesschau