261 Ryanair-Piloten haben in Großbritannien Klage wegen nicht bezahlter Urlaubsansprüche eingereicht. Hintergrund ist ein Urteil, wonach Piloten trotz anderslautender Vertragsgestaltung als Arbeitnehmer einzustufen sind. Damit könnten ihnen Ansprüche auf bezahlten Urlaub zustehen. Im ungünstigsten Fall müsste Ryanair für jedes Beschäftigungsjahr bis zu einen Monatslohn je Pilot nachzahlen.