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8. Juli 2026 | 07:00 Uhr
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Ohne Fenster ist ein Fensterplatz kein Fensterplatz

Die Fluggesellschaft United ist in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem Versuch gescheitert, eine Sammelklage wegen fensterloser Fensterplätze abzuwenden. Der Richter ließ die Argumentation der Airline nicht gelten, "Fensterplatz" beschreibe nur die Sitzposition zur Kabinenwand, nicht die Aussicht. Aus Bordkarten und Buchungsmasken gehe klar hervor, dass ein Fenster versprochen werde. Vorausgegangen war die Klage auf Entschädigungszahlungen zahlreicher Passagiere. Diese hatten auf ihren als Fensterplatz gebuchten Plätzen statt eines Blicks auf die Wolken nur eine Wand vorgefunden. Der Prozess geht weiter. Airliners