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8. Juli 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Flug verspätet, Airline muss Mietwagenzuschlag erstatten

Verursacht eine Flugverspätung zusätzliche Kosten für einen Mietwagen, muss die Airline diese unter Umständen übernehmen. Das hat das nordrhein-westfälische Amtsgericht Geldern entschieden. Im konkreten Fall musste ein Reisender wegen der verspäteten Landung sein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten und einen Zuschlag von 65 Euro zahlen. Da die Verspätung von der Fluggesellschaft zu vertreten war und der Aufpreis unmittelbar dadurch entstand, sprach das Gericht dem Urlauber diesen Verzugsschadenersatz zu. Mindener Tageblatt