Kartellamt straft Bahn-Umgang mit Mobilitäts-Portalen ab
28. Juni 2023, 14:17 Uhr
Nach einer Entscheidung des Bundeskartellamtes verstößt die Deutsche Bahn gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitäts-Plattformen missbraucht. Die Behörde verlangt zahlreiche Veränderungen am Vertriebsmodell – unter anderem eine Vergütung der Plattformen für verkaufte Tickets. Die Bahn will Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
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