Ab Juni muss die Bahn seltener Entschädigung zahlen
Eine 2021 in der EU beschlossene Regelung tritt ab 7. Juni hierzulande in Kraft: Bahnunternehmen müssen künftig bei Verspätung oder Ausfällen die Fahrgäste nicht mehr entschädigen, wenn höhere Gewalt, Verschulden eines Fahrgastes, Verhalten Dritter oder Sabotage ursächlich sind. Ein Streik zählt nicht zu den Ausschlussgründen. Welt