Fanreise ohne Eintrittskarte berechtigt zum Rücktritt
Wer eine Reise zu einem Fußballspiel bucht und weder Flug- noch Eintrittstickets erhält, darf sofort vom Vertrag zurücktreten. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Ein Fußballfan hatte eine dreitägige Reise zu einem Champions-League-Spiel in Istanbul gebucht und 2.270 Euro bezahlt. Bis zum Abreisetag fehlten sämtliche Unterlagen. Das Gericht stellte klar: Bei zeitgebundenen Ereignissen, wie einem Fußballspiel, ist eine spätere Leistungserbringung für den Kunden nutzlos. Ein Rücktritt daher zulässig. Der Veranstalter hatte argumentiert, dass der Urlaub theoretisch hätte stattfinden können. Anwaltsauskunft