Veranstalter haftet nach schweren Turbulenzen auf Flug
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Passagier auf einem Pauschalreise-Flug nach Mauritius bei heftigen Turbulenzen schwer verletzt wurde. Haftbar gemacht wurde dabei nicht die ausführende Airline, sondern der Veranstalter als vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens.
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Ein Pauschalreisender erlitt auf dem Hinflug nach Mauritius Frakturen an zwei Halswirbeln, als das Flugzeug über dem Indischen Ozean in heftige Turbulenzen geriet. Laut dem Urteil der Reiserechtskammer des Landgerichts Frankfurt wurde der Mann aus seinem Sitz geschleudert und prallte mit dem Kopf gegen die Kabinendecke. Nach der Rückkehr diagnostizierten Ärzte in Deutschland Lebensgefahr und eine drohende Lähmung.
Die Reiserechtskammer sprach dem Kläger auf Basis des Montrealer Übereinkommens den vollständigen Reisepreis von rund 5.800 Euro als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sowie weitere 20.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Das Gericht stufte den beklagten Reiseveranstalter als "vertragliches Luftfahrtunternehmen" im Sinne des Montrealer Übereinkommens ein. Verklagt wurde damit nicht die ausführende Airline, sondern der Pauschalreiseveranstalter. Das Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 2-24 O 527/23) ist noch nicht rechtskräftig.