Für Hitze im Flieger gibt es kein Schmerzensgeld
Eine kaputte Klimaanlage im Flugzeug stellt keine Verletzung der Gesundheit dar, sagt das Amtsgericht Frankfurt und lehnt die Forderung einer Familie nach Schmerzensgeld ab. Sie hatte in Italien bei angeblich 50 Grad in der Maschine ausharren müssen, die mehrere Stunden verspätet war. Dafür gibt es Entschädigung, aber nicht für die Hitze. ADAC