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25. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Gericht verurteilt Eurowings zur Rückzahlung von Ticketpreis

Die Rechtslage war schon vorher klar, doch das hat viele Airlines bei der Erstattung von abgesagten Flügen bislang nicht interessiert. Jetzt hat das Amtsgericht Nürtingen Eurowings dazu verurteilt, den Flugpreis vollständig zurückzuzahlen.

Der Passagier hatte für April einen Flug von Stuttgart nach Budapest direkt bei Eurowings gebucht. Wegen der Corona-Reisebeschränkungen hatte der Carrier den Flug ersatzlos gestrichen. Eurowings bot dem Kunden einen Gutschein an, den dieser aber ablehnte. Er wollte seine 75,99 Euro zurück.

Der Fluggast beauftragte das Fluggastportal EU Flight mit der Durchsetzung seiner Forderung. Die eingereichte Zahlungsklage hatte nun Erfolg. Das Gericht habe aufgrund des Sachstandes und ohne mündliche Verhandlung entschieden, so EU Flight. Das Urteil sei rechtskräftig.

„Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären“, sagt EU-Flight-Geschäftsführer Lars Watermann.

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