Iata lanciert neue Leitlinien für Flüge mit Haustieren
Der Luftfahrtverband Iata hat neue Leitlinien für Haustiere in der Flugzeugkabine veröffentlicht. Airlines sollen Buchung, Check-in, Sicherheitskontrolle, Boarding und Störungen einheitlicher regeln. Vorgesehen sind frühe Reservierungen, klare Dokumentenvorgaben, geeignete Transportboxen und ein Beförderungsverbot bei Verstößen.
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Transporte von Hunden und Katzen im Flugzeugen sollen künftig nach einheitlicheren Regeln erfolgen
Die neuen Iata-Leitlinien gelten vor allem für Katzen und Hunde, sofern die jeweilige Airline sie akzeptiert. Andere Tierarten können zugelassen werden, wenn sie die Anforderungen an Transportbehälter erfüllen. Die Vorgaben dienen als operative Orientierung und sollen die eigenen Beförderungsregeln der Fluggesellschaften nicht einschränken.
Airlines sollten ihre Bedingungen leicht zugänglich veröffentlichen, so der Luftfahrtverband. Dazu gehörten erlaubte Tierarten, Gebühren, benötigte Dokumente, geeignete Transportboxen und Einschränkungen je nach Flugzeugtyp. Bei Reisen mit mehreren Gesellschaften sollen alle beteiligten Airlines der Mitnahme vorab zustimmen.
Anmeldung 48 bis 72 Stunden vor Abflug
Die Iata empfiehlt zudem, Haustiere spätestens 48 bis 72 Stunden vor dem Start anzumelden. Buchungssysteme sollen dafür den Servicecode PETC verwenden. Unterstützen Reisebüros oder Metasuchmaschinen die Buchung nicht, sollen sie Passagiere direkt an die Airline verweisen.
Vor der Reise sollen die Unternehmen über Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Einfuhrgenehmigungen und weitere Unterlagen informieren. Die Verantwortung für vollständige Dokumente bleibt bei den Reisenden. Von einer Sedierung rät die Iata ab, sofern sie nicht tierärztlich verordnet und dokumentiert wurde.
Check-in prüft Tier und Transportbox
Geschulte Mitarbeiter sollen beim Check-in Reiseroute, Kontaktdaten und Unterlagen kontrollieren. Die Transportbox muss so groß sein, dass das Tier stehen, aufrecht sitzen, natürlich liegen und sich umdrehen kann.
Wirkt ein Tier krank, stark benommen, gestresst oder verhält es sich auffällig, soll die Airline die Beförderung verweigern. Gleiches gilt für ungeeignete Boxen oder fehlende Dokumente. Auch am Gate ist eine weitere Sichtkontrolle vorgesehen.
Bei der Sicherheitskontrolle können Tier und Box getrennt überprüft werden. Abhängig von Flughafen und Land kommen Sichtkontrollen, Abtasten, Metalldetektoren, Röntgen- oder Sprengstofftests infrage.
Tier bleibt während des Fluges in der Box
Der Behälter muss sicher, belüftet und vollständig unter dem Vordersitz verstaubar sein, sofern die Airline diesen Platz zulässt. Während Rollen, Start, Landung und Turbulenzen muss die Box gesichert bleiben. Das Tier soll sie während des gesamten Fluges nicht verlassen.
Die Kabinencrews sollen im Umgang mit Allergien, Ängsten und anderen Konflikten geschult werden. Vor dem Boarding sollen sie wissen, auf welchen Plätzen Tiere mitreisen, damit sie Sitzordnung und Betreuung entsprechend organisieren können.
Vorgaben auch für Störungen und Einreise
Bei Umstiegen sollen Airlines über vorhandene oder fehlende Bereiche zur Versorgung von Haustieren informieren. Für Verspätungen, Ausfälle, Umleitungen und Umbuchungen fordert die Iata feste Abläufe, damit Versorgung, Unterbringung und Einreisevorgaben berücksichtigt werden.
Assistenzhunde und emotionale Unterstützungstiere fallen nicht automatisch unter dieselben Regeln. Für sie gelten abhängig von Land und Airline eigene Vorgaben.