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5. Dezember 2019 | 07:00 Uhr
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Reisebüros müssen nicht über Zugverspätungen informieren

Das sieht die aktuelle Einigung des EU-Verkehrsministerrats zur Überarbeitung der Fahrgastrechteverordnung im Bahnverkehr vor. Frühere Pläne hatten diesbezüglich nicht nur die Bahnunternehmen, sondern auch Fahrkartenverkäufer in die Pflicht genommen.

ICE

Über Zugverspätungen müssen Reisebüros wohl auch künftig nicht informieren

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Das hätte zur folge gehabt, dass etwa Reisebüros und Touristeninfos über Verspätungen und Anschlussverbindungen informieren und Hilfeleistungen im Fall von Verspätungen leisten müssten, also beispielsweise Mahlzeiten anbieten oder für Hotelunterbringung sorgen. Zudem gab es Überlegungen, Fahrkartenvermittler zur Einrichtung eines Systems zum Beschwerdemanagement zu verpflichten. Der EU-Ministerrat nimmt nun aber die Fahrkartenvermittler von eben diesen Pflichten aus.

Doch die Kuh sei noch nicht vom Eis, warnen die  Verbände DRV und DTV. Denn nun stünden die anschließenden Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament und dem Ministerrat an. Das bisher Erreichte dürfe nun nicht mehr in Frage gestellt werden, appellieren die Verbände. "Der Fahrkartenverkauf ist bereits jetzt wenig rentabel für Reisebüros. Für die typischerweise kleinen und mittelständischen Betriebe wären noch mehr Verpflichtungen nicht zu schultern. Insofern freuen wir uns sehr, dass der EU-Ministerrat unseren Bedenken Rechnung trägt", sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Ärger wegen Haftung bei "Durchgangsfahrtkarten"

In einem Detail sei die Position des EU-Ministerrats nicht auf der Linie der Reisewirtschaft, beklagen die Verbandsvertreter. Konkret geht es um so genannte kombinierte Durchgangsfahrkarten. Eine solche liegt vor, wenn ein Vermittler, wie zum Beispiel ein Reisebüro, mehrere getrennte Tickets für eine Strecke bucht, also verschiedene Fahrten nacheinander kombiniert. Wenn dann das Reisebüro nicht darauf hinweist, dass es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt, wird die Fahrkarte juristisch so behandelt, als sei es eine Durchgangsfahrtkarte.

Wird dann ein Anschluss verpasst, werde das Reisebüro in die Haftung genommen, erläutert der DRV in einem Statement. Der Ministerrat sehe dann vor, dass in solchen Fällen der Fahrkartenpreis erstattet und obendrein eine Entschädigung gezahlt werden müsse. „An dieser Stelle sollte noch nachgebessert werden“, fordert Fiebig. Die Möglichkeit dafür böten die anstehenden Trilog-Verhandlungen. Sie könnten im neuen Jahr beginnen und noch in der ersten Jahreshälfte abgeschlossen werden. 

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