Reiseveranstalter haftet für Rail&Fly-Verspätung

Reise vor9
Themenwoche DISNEY CRUISE LINE in Counter vor9
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Wenn die Anreise mit dem Zug zum Flug zur Pauschalreise gehört, also im Preis eingeschlossen ist und dies als Vorteil beworben wird, dann muss der Reiseveranstalter auch für den Anschluss geradestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hat ein Kunde seinen Flug von Düsseldorf nach Kuba verpasst, weil der Zug Verspätung hatte. Für den Ersatzflug wollte der Veranstalter 2.400 Euro. VZBV