Reiseveranstalter haftet für Rail&Fly-Verspätung
Reise vor9
Wenn die Anreise mit dem Zug zum Flug zur Pauschalreise gehört, also im Preis eingeschlossen ist und dies als Vorteil beworben wird, dann muss der Reiseveranstalter auch für den Anschluss geradestehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall hat ein Kunde seinen Flug von Düsseldorf nach Kuba verpasst, weil der Zug Verspätung hatte. Für den Ersatzflug wollte der Veranstalter 2.400 Euro. VZBV