Reiseversicherung muss bei Durchfall zahlen
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor. Ein Kunde hatte wegen einer schweren Durchfallerkrankung eine Reise abgesagt und wollte die Stornokosten von der Reiserücktrittskostenversicherung erstattet haben. Diese weigerte sich zu zahlen, mit dem Hinweis, sowohl im Flugzeug als auch im Hotel gebe es Toiletten. Zu Unrecht, wie die Richter feststellten. Die Zumutbarkeit des Reiseantritts dürfe nicht mit dessen "technischer Durchführbarkeit" verwechselt werden, erklärten sie. Zeit