Veranstalter können Gewerbesteuer zurückverlangen
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Rechtsanwalt Volker Jorczyk geht nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs davon aus, dass Anbieter ihre Steuerzahlungen aus der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelleistungen samt sechs Prozent Zinsen zurückfordern können. Veranstaltern, bei denen eine Betriebsprüfung läuft oder ansteht, empfiehlt der Jurist, die Finanzbehörden ausdrücklich auf das Urteil hinzuweisen. FVW