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27. Mai 2019 | 08:00 Uhr
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Verband klagt bei EU-Wettbewerbsbehörde gegen Iata

Der europäische Reisebüro- und Veranstalterverband ECTAA hat Beschwerde gegen die Zulassungsbedingungen für Iata-Agenturen eingelegt. Diese basierten auf veralteten Rahmenbedingungen, erlegten dem Vertrieb unnötig hohe Hürden auf und behinderten den Wettbewerb, argumentiert der Vertrieb.

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Das sogenannte  Passenger Agency Programme (PAP) der IATA sei 40 Jahre alt und zu einer Zeit entstanden, als die Fluggesellschaften Reisebüros für den Ticketverkauf noch mit Provisionen vergütet hätten, heißt es in einer Erklärung von ECTAA. Seither hätten sich die Airlines selbst durch ihren immer stärkeren Direktvertrieb zu Konkurrenten der Reisebüros gewandelt. Sämtliche Bemühungen seitens des Vertriebs, die Zulassungsbedingungen den veränderten Vertriebskonditionen anzupassen, seien am Widerstand des Airline-Verbandes gescheitert.

Dieser habe die Zulassungsbedingungen für den stationären Vertrieb in jüngster Zeit sogar noch verschärft, erklärt ECTAA. So müssten Reisebüros ab einer bestimmten Grenze für Ticketverkäufe in Vorleistung gehen und seien noch restriktiveren Bedingungen im Hinblick auf finanzielle Garantien unterworfen. Das belaste die Reisebüros und bedrohe die Wirtschaftlichkeit des Ticketverkaufs.

Immer höhere Hürden

Der Vertrieb von Flugtickets über Mittler sei durch den Missbrauch der dominanten Stellung der Iata ernsthaft gefährdet, sagt ECTAA-Präsident Pawel Niewiadomski. Dabei seien die Leistungen der Reisebüros angesichts eines immer undurchsichtigeren Tarifdschungels und immer neuer kostenpflichtiger Zusatzleistungen für die Verbraucher wichtiger als jemals zuvor. Der Veranstalter- und Reisebüroverband fordere die EU-Kommission auf, die von der Iata einseitig aufgezwungenen Zulassungsbedingungen für den Reisebürovertrieb einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen und unzulässigen Hindernissen ein Ende zu bereiten.

Die hohen Hürden für die Zulassung als Iata-Agentur sind auch den deutschen Reisebüros seit langem ein Dorn im Auge. So klagen die Säulen der Reisemittler im Branchenverband DRV darüber, dass Reisebüros gegenüber den Fluggesellschaften umfangreiche Garantien abgeben müssten, während diese nicht einmal zur Absicherung von Kundengeldern verpflichtet seien. 

Christian Schmicke

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