Abgesicherte Reisegutscheine sind jetzt Gesetz
2. Juli 2020, 23:44 Uhr
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur freiwilligen Gutscheinlösung für abgesagte Reisen beschlossen. Danach können Reiseveranstalter Kunden statt der Rückzahlung einen Reisegutschein anbieten, der im Falle einer Insolvenz staatlich garantiert wird. Dafür kann der Bund eine "Garantieprämie" vom Reiseveranstalter erheben. Der Kunde kann aber auch auf die Rückzahlung bestehen.
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