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6. Oktober 2022 | 15:47 Uhr
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Mailen

EuGH stärkt Fluggastrechte zu "direkten Anschlussflügen"

Passagiere haben auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn sich ein Flug mit mehreren Airlines auf einer Teilstrecke sehr verspätet. Das entschied der Europäische Gerichtshof und verwies den Fall zurück an den Bundesgerichtshof. Die Klägerin war mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und mit American Airlines weiter nach Philadelphia und dann verspätet nach Kansas City geflogen. Ausschlaggebend sei, dass die Flüge in einem Vorgang vom Reisebüro gebucht, mit einem Gesamtpreis in Rechnung gestellt und in einem Ticket ausgestellt wurden, so der EuGH. Airliners

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