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21. Mai 2020 | 07:00 Uhr
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Flightright klagt Erstattungen von Lufthansa und Ryanair ein

Kaum eine Fluggesellschaft verhält sich derzeit gesetzestreu und zahlt Fluggästen den Ticketpreis für abgesagte Flüge zurück. 20.000 Passagiere haben deshalb das Fluggastportal Flightright beauftragt, ihr Geld einzutreiben. Weil die Airlines sich stur stellten, zieht Flightright jetzt gegen Ryanair und Lufthansa vor Gericht.

Flugausfall Annullierung Cancelled Fluganzeige Foto iStock Mimadeo
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Obwohl die Gesetzeslage seit Wochen eindeutig und klar sei, zeigten sich die meisten Fluggesellschaften auch gegenüber Flightright weiterhin zahlungsunwillig und verweigerten Ticketerstattungen. Das Fluggastportal hat deshalb damit begonnen, die Erstattungsansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die ersten Klagen richten sich gegen Ryanair und Lufthansa.

20.000 Hilferufe von Kunden

Flightright habe in den vergangenen Wochen rund 20.000 Fälle von Fluggästen erhalten, denen eine Erstattung der Ticketkosten zustehe. Zusammengenommen entspreche das einer Erstattungssumme von über 20 Millionen Euro. Während die ersten Airlines eine Wiederaufnahme ihres Flugbetriebes verkünden, ignorieren sie gleichzeitig die Ansprüche der eigenen Kunden.

“Diese Gerichtsverfahren sind juristisch unnötig, denn die Rechtslage ist eindeutig: Wünschen Passagiere für einen ausgefallenen Flug eine Erstattung, müssen Airlines die Ticketkosten zurückzahlen - völlig unabhängig vom Grund des Flugausfalls“, sagt Flightright-Gründer Philipp Kadelbach. Zahlungsbefreiende “außergewöhnliche Umstände” gebe es in diesen Fällen nicht.

„Passagier werden hingehalten und getäuscht“

Tatsächlich würden Passagiere „hingehalten, verunsichert und sogar über ihre Rechte getäuscht“. So stelle Ryanair Kunden Erstattungen in Aussicht, erkläre aber gleichzeitig, dass Geld wegen angeblicher “Zahlungssicherheitsbeschränkungen” erst nach dem Ende der Corona-Krise überwiesen werde, kritisiert Flightright. Ryanair mache Kunden den Gutschein als schnelle Option schmackhaft, indem sie verschweige, dass nach EU-Recht das Geld binnen einer Woche zurückgezahlt werden müsse.

Klare Absage für Zwangsgutschein aus Brüssel

Lufthansa berufe sich gegenüber Passagieren auf die seit Wochen überholte Rechtsauffassung der Bundesregierung. Die hatte bei der EU dafür plädiert, Erstattungen ausschließlich in Gutscheinform zu legitimieren und ist damit gescheitert. “Hier nutzt die Lufthansa die für den Laien unübersichtliche Rechtslage ganz bewusst aus“, sagt Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright. „Es besteht aus rechtlicher Sicht kein Zweifel, dass in der aktuellen Situation Rückzahlungen innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen.”

Es gebe aber auch positive Beispiel. EasyJet, Wizz Air und Singapore Airlines kämen den von Flightright außergerichtlich geltend gemachten Erstattungsforderungen nach. “Das zeigt wieder einmal, wie schwer es Passagiere oft im Alleingang gegen übermächtig wirkende Airlines haben“, sagt de Felice. „Wer auf eigene Faust für seine Rechte kämpft, den ignorieren Fluggesellschaften leider häufig.“

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