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9. Juli 2026 | 17:18 Uhr
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Keine Pflicht für Veranstalter zur Teilnahme an Schlichtung

Die Schlichtungsstelle "Reise & Verkehr" verzeichnet im ersten Halbjahr 2026 mit rund 29.000 neuen Anträgen einen Rekord, gut 50 Prozent mehr als in den Vorjahreszeiträumen. Gleichzeitig ist ein Vorstoß der Grünen, Reiseveranstalter gesetzlich zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren zu verpflichten, im Tourismusausschuss gescheitert.

Schlichtung Mediation

Aktuell gibt es einen Rekord bei Schlichtungsanträgen bei der Schlichtungsstelle "Reise & Verkehr", aber der Bundestag lehnt eine Pflicht zur Teilnahme für Reiseveranstalter ab

Die Nachfrage nach den Leistungen der Schlichtungsstelle "Reise & Verkehr" hat einen neuen Höchststand erreicht. Wie die Einrichtung in ihrer Halbjahresbilanz mitteilt, gingen im ersten Halbjahr 2026 rund 29.000 neue Schlichtungsanträge ein. Das sind mehr als 50 Prozent über den Vergleichszeiträumen der beiden Vorjahre, in denen jeweils knapp 19.000 bis 19.500 Anträge eingingen. Auffällig ist laut der Schlichtungsstelle, dass der sonst übliche saisonale Rückgang zwischen Februar und Juni in diesem Jahr ausblieb. Im Juni lag der Falleingang sogar doppelt so hoch wie im Vorjahresmonat.

Den Löwenanteil machen weiterhin Beschwerden im Flugbereich aus: Rund 24.000 Anträge und damit etwa 83 Prozent des Gesamtaufkommens entfielen auf dieses Segment. Der Bahnbereich folgt mit rund 4.000 Anträgen und einem Anteil von 14 Prozent. Die häufigsten Beschwerdegründe waren Verspätungen, Annullierungen und Ausfälle, verursacht durch extreme Wetterbedingungen, Streiks sowie Einschränkungen infolge der Kriege im Nahen und Mittleren Osten. Im Bahnbereich kamen Infrastrukturmängel hinzu.

Künstliche Intelligenz sorgt für mehr Anfragen bei der Schlichtungsstelle

Ebenfalls interessant: Die Schlichtungsstelle führt den sprunghaften Anstieg nicht allein auf das operative Reisegeschehen zurück. Vielmehr habe die stark gestiegene Nutzung von Künstlicher Intelligenz vielen Verbrauchern den Weg zum Schlichtungsantrag erleichtert, da KI-Anwendungen die Auffindbarkeit der Schlichtungsstelle offenbar verbessert hätten. Von diesem Phänomen berichteten zuletzt auch andere Verbraucherschlichtungsstellen.

Auffällig gering bleibt dagegen der Anteil der Schlichtungsanträge im Segment Pauschalreise. Der Grund: Die großen Reiseveranstalter nehmen bislang nicht an dem Schlichtungsverfahren teil. Lediglich 13 Veranstalter sind Mitglieder der Schlichtungsstelle. Genau an diesem Punkt setzte ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an, der am Mittwoch im Ausschuss für Tourismus zur Abstimmung stand.

Reiseveranstalter müssen auch künftig kein Schlichtungsverfahren anbieten

Die Grünen wollten eine gesetzliche Grundlage schaffen, die Reiseveranstalter analog zur bestehenden Regelung im Luftverkehr verpflichtet, Reisenden im Streitfall eine außergerichtliche Schlichtung anzubieten. Dies folge dem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom Juni 2023. Zudem sollten Reisende besser über alternative Schlichtungsangebote informiert werden. Die Zahlen belegten die hohe Relevanz der Schlichtung, argumentierte die Fraktion: Viele Gerichtsverfahren könnten vermieden, Gerichte entlastet und die Kundenbindung verbessert werden.

Der Antrag scheiterte jedoch an den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD. Damit bleibt die Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren freiwillig. Für die Schlichtungsstelle selbst dürfte das Arbeitsvolumen dennoch weiter steigen: Da im zweiten Halbjahr erfahrungsgemäß mehr Anträge eingehen als in den ersten sechs Monaten, rechnet die Einrichtung für das Gesamtjahr 2026 mit einem deutlich höheren Antragsvolumen als in den Vorjahren, in denen zwischen 42.000 und 46.000 Neuanträge eingingen.

Pascal Brückmann