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13. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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VUSR bezweifelt Rechtmäßigkeit von TUI-Mobilfunk-Pflichtfeld

In einem Schreiben an den Konzern äußert der Verband Bedenken, dass das Pflichtfeld zur Hinterlegung der Mobiltelefonnummer bei Buchung einer TUI-Reise gesetzeskonform ist und warnt vor datenschutzrechtlichen Angriffen von Verbraucherschützern. Insbesondere bemängelt er, dass die Abgabe der Kundendaten nicht auf Freiwilligkeit basiere und dass TUI die Mobilfunknumer zur Information über Möglichkeiten zum Kundenfeedback nutzen wolle.

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In dem Schreiben, das Reise vor9 vorliegt, heißt es, datenschutzrechtlich setze eine wirksame Einwilligung voraus, dass diese freiwillig erfolge. Dies sei im Falle von TUI aber "gerade nicht der Fall", da die Buchung seit dem 25. April nach Angaben von TUI ohne Angabe der Mobiltelefonnummer nicht abgeschlossen werden könne. Damit könne die Angabe mangels Freiwilligkeit nicht als Einwilligung gesehen werden.

Zudem sei es "höchst fraglich", ob die Mobiltelefonnummer für Informationen über Flugänderungen und Abholzeiten für den Rücktransfer, Infos zu Streiks oder auch Katastrophen "zwingend erforderlich" sei, schreibt der VUSR, der in Rechtsfragen durch die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt vertreten wird. TUI könnte dem Kunden, gegebenenfalls auch über die Reiseleitung vor Ort, "alternativ eine Nachricht im Hotel hinterlassen oder dem Kunden eine Telefonnummer mitteilen, über die er Infos zu Flug und Abholzeiten selbst erfragen" könne.

Nutzungfür Kundenfeedback?

Als Knackpunkt wertet der Verband zudem, "dass TUI die Mobiltelefonnummer auch nutzen möchte, um den Kunden vor der Rückreise 'auf Feedbackmöglichkeiten im Rahmen der TUI Gästebefragung" hinzuweisen". Bei solchen Befragungen handele es sich nach der Rechtsprechung um Werbemaßnahmen. Insoweit sei die Angabe von TUI, es erfolge "keine werbliche Nutzung" der Nummer, falsch. Auch die Bezeichnung als "Notfall-Rufnummer" erscheine vor diesem Hintergrund irreführend.

Kein Ende der Debatte

Der Clinch um die Kundendatenthematik geht damit offenbar weiter. Dabei ist vor allem TUI intensiv darum bemüht, die Zweifel der Reisebüros zu zerstreuen. Vertriebschef Hubert Kluske hatte  vor wenigen Tagen im Interview mit Reise vor9 zum wiederholten Male erklärt, der Konzern sei keinesfalls daran interessiert, Reisebüros oder den Kunden selbst ihre Daten abspenstig zu machen. "Wenn jemand meint, wir wollten uns die Kundendaten unter den Nagel reißen, dann verstößt das gegen den Agenturvertrag, gegen die DSGVO und es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll“, sagt er. "Warum sollte ich so etwas tun?" Zudem wies er unter Bezug auf die Notfallnumern darauf hin, dass die Anschläge in Sri Lanka hat gezeigt hätten, wie wichtig die Notfallnummern seien und ergänzte: "Wer mich fragt, wem gehören die Kundendaten, dann sage ich ganz klar, dem Kunden! Das ist auch die Antwort, die die Datenschutz-Grundverordnung darauf gibt."

Christian Schmicke

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