EU stärkt Fluggastrechte und hält Entschädigungen stabil
Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäisches Parlament haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt. Für Reisende bleibt die bisherige Entschädigungsregelung bestehen: Bei mindestens drei Stunden Verspätung stehen Passagieren weiterhin 250 Euro zu, auf längeren Strecken bis zu 600 Euro. Künftig dürfen für Namensänderungen auf Tickets sowie das Sitzen von Eltern neben ihren Kindern keine Zusatzgebühren mehr erhoben werden. Zudem sollen Reisende nicht verpflichtet werden können, Apps oder Online-Konten zu nutzen. Airlines dürfen weiterhin eine Gebühr für das Handgepäck erheben. Tagesschau