Das Kölner Landgericht hat geurteilt, dass Entgelterhöhungen im Pflegeheim nur dann wirksam sind, wenn die Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. Eine Bewohnerin einer vollstationären Altenpflegeeinrichtung eines großen gemeinnützigen Trägers erhält jetzt über 20.000 Euro zurück. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hatte die Bewohnerin bei der Klage unterstützt.